Gründercoaching Deutschland
Beantragung über www.kfw.de
Ihre Vorteile
Zuschuss von bis zu 90 % des Beraterhonorars
Erhöhung der Erfolgsaussichten Ihrer Gründung
Berater von der KfW anerkannt
Unterstützung bis zu 5 Jahre nach Gründung
Die Gründung bzw. Übernahme ist bereits erfolgt und liegt zum Zeitpunkt Ihrer Antragstellung nicht länger als 5 Jahre zurück. Ihr Firmensitz und Geschäftsbetrieb ist in Deutschland; Ihre Existenzgründung auf eine Vollexistenz ausgerichtet.
Wenn Sie vor Ihrer Existenzgründung arbeitslos waren und Leistungen nach dem SGB II oder SGB III bezogen haben, erhalten Sie höhere Zuschüsse. Diese besondere Förderung können Sie innerhalb des ersten Jahres nach der Gründung beantragen.
Den Antrag stellen Sie bitte vor dem Abschluss eines Coachingvertrages bei einem Regionalpartner der KfW, z. B. bei Ihrer Industrie- und Handelskammer, Handwerkskammer oder Wirtschaftsförderungsgesellschaft vor Ort.
Nicht gefördert werden
Sanierungsfälle und Unternehmen in Schwierigkeiten, außerdem Unternehmen aus den Branchen Landwirtschaft, Fischerei und Aquakultur sowie der entgeltlichen Unternehmensberatung.
Beratung in der Vorgründungsphase oder für
überwiegend Rechts-, Versicherungs- und Steuerfragen
gutachterliche Stellungnahmen
die Erstellung von Verträgen und Jahresabschlüssen
Buchführung sowie die Erarbeitung von EDV-Software
(Quelle KfW - Kreditanstalt für Wiederaufbau)
Unternehmensberatung gefördert über das BAFA
Gegenstand der Förderung
Allgemeine Beratungen und spezielle Beratungen zu Technologie- und Innovation, Außenwirtschaft, Qualitätsmanagement, Kooperation, Mitarbeiterbeteiligung und im Vorfeld eines Rating.
Darüber hinaus werden Umweltschutz- und Arbeitsschutzberatungen, Beratungen von Unternehmerinnen oder Migranten/-innen zur Unternehmesführung sowie Beratungen zur besseren Vereinbarkeit von Familie und Beruf gefördert.
Weitere Informationen erhalten Sie über: